Regeln müssen sein ... hier sind unsere!

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Satzung der Deutschen Gesellschaft für Prozessmanagement e.V. 

§ 1 Name, Sitz 

Der Name des Vereins ist: „Deutsche Gesellschaft für Prozessmanagement (abgekürzt DGP) e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister des Landes Sachsen-Anhalt beim Amtsgerichts Stendal eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck des Vereins 

Die DGP will das Gedankengut des Prozessmanagements, Projektmanagement, Agilität und Digitalisierung einschließlich seiner Systeme umfassend in deren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, betrieblichen, unternehmerischen und wissenschaftlichen Umfeldern und Beziehungen in allen Zweigen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens anregen, weiterentwickeln, fördern und verbreiten. Zu diesem Zweck will sie vor allem

  • die interdisziplinäre wissenschaftliche Forschung und Entwicklung auf den Gebieten des Vereinszweckes fördern,

  • die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, neue, insbesondere systemübergreifende Verfahren und Erkenntnisse des In- und Auslandes aus Praxis und Wissenschaft an alle Interessenten der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens vermitteln,

  • dem Einsatz von Systemen, Methoden und Verfahren fortschrittlicher Managementpraxis durch Aus- und Weiterbildung, zugehörige Zertifizierung sowie Lehrangebote und -Veranstaltungen für die interessierten Kreise den Weg bereiten,

  • Projekte initiieren, die als Best Practice dienen und neue Weg der Umsetzung aufzeigen,

    • Startplatz.Finanzen

    • Chayns Professionell

    • Wissensmanagement-Plattform

  • Vorbildwirkung für Digitalisierung im Ehrenamt und in gemeinnützigen Organisationen erzeugen,

  • Bildung eines einheitlichen Berufsbildes fördern,

  • die Bildung und Verbreitung einer einheitlichen Terminologie des Prozessmanagements (PzM-Baseline) in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Gremien aktiv betreiben,

  • die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung pflegen,

  • der Förderung eines aktiven Vereins- und Verbandslebens

    • Uhrenmuseum

    • Sportgruppe

  • die Ziele des Vereins als Gemeinschaftsarbeit umsetzen und fördern.

Zur Förderung ihrer Ziele ist die DGP Herausgeber eines Newsletters in digitaler Form. Dieser ist das offizielle Organ der DGP, in der satzungsmäßige Mitteilungen an die Mitglieder des Vereins veröffentlicht werden. Die Mitglieder erhalten das Organ der DGP kostenlos. 

§ 3 Digitaler Verein

Der Verein stellt sich komplett digital auf. Dies bedeutet, dass die zentrale Plattform der Kommunikation, der Anträge, Abstimmungen, Beschlüsse, etc. die App bzw. Website des Vereins sein wird. Diese wird auf Basis der Software chayns von Tobit.Software erstellt und betrieben. 

§ 4 Gemeinnützigkeit 

Die DGP verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Evangelischen Johannesstift Berlin (Stiftung des bürgerlichen Rechts) oder deren Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 

§ 5 Mitgliedschaft, Beiträge 

Mitglied der DGP kann jede natürliche (persönliches Mitglied) oder juristische Person (korporatives Mitglied) werden, die bereit ist, den Satzungszweck der DGP und ihre Ziele anzuerkennen und zu unterstützen.

Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages. Lehnt der Vorstand einen Aufnahmeantrag ab, so hat er ihn auf Verlangen des Antragstellers der nächsten Mitgliederversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Die Ablehnung durch den Vorstand hat aufschiebende Wirkung. Die Mitgliedschaft wird am ersten Tag des dem stattgebenden Beschluss der Mitgliederversammlung folgenden Monats begründet. Die Ehrenmitgliedschaft kann einer Persönlichkeit verliehen werden, die sich in hervorragender­ Weise um die DGP verdient gemacht hat. Über die Verleihung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag von mindestens 20 Mitgliedern der DGP. Es werden folgende Mitgliedschaft angeboten:

aktives Mitglied

Aktive Mitglieder engagieren sich aktiv und ehrenamtlich im Verein, etwa in Arbeitsgruppen oder Projekten. Sie sind von der Beitragspflicht befreit und haben volles Stimm- und Wahlrecht sowie alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds. Es Bedarf pro Kalenderjahr mindestens eine Aktivität im Vereins. Diese in mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Support-Mitglied

Support-Mitglieder sympathisieren mit den Zielen des Vereins und möchten ihn unterstützen, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht und nehmen passiv am Vereinsgeschehen teil. Sie sind wichtig, um den Einfluss des Vereins in der Öffentlichkeit voranzutreiben.

Ehrenmitglied

Ehrenmitglieder werden für besondere Verdienste um den Verein durch Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung ernannt. Sie sind beitragsfrei und genießen alle oder besondere Mitgliederrechte, oft zusätzlich mit weiteren Ehrungen verbunden12.



persönliches Mitglied

Persönliche Mitglieder unterstützen den Verein aktiv, können an allen Angeboten und Versammlungen teilnehmen und besitzen alle Stimm- und Wahlrecht.

Firmenmitglied

Korporative Mitglieder sind Unternehmen, Institutionen oder andere Organisationen, die den Verein mit einem jährlichen Beitrag von 300,00 Euro unterstützen. Sie können an Vereinsaktivitäten teilnehmen, vertreten aber nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

beitragsfreies Mitglied

Der Vorstand kann in begründeten Härtefällen einzelnen Mitgliedern auf schriftlichen Antrag Beiträge ganz oder teilweise stunden oder erlassen. Hierzu ist ein formaler Antrag des Mitglieds erforderlich.

Die Mitgliedschaft endet

  1. durch Tod eines persönlichen Mitglieds,

  2. durch Insolvenz eines Mitglieds,

  3. durch Austritt; er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss mindestens drei Monate vor dessen Ablauf schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden,

  4. durch Ausschluss; er kann erfolgen, wenn das Mitglied – dem Ansehen oder den Zwecken des Vereins gröblich zuwiderhandelt oder – mit mindestens einem Jahresbeitrag in Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung nicht in der gesetzten Frist bezahlt.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Auf schriftliches Verlangen des betroffenen Mitgliedes hat der Vorstand seinen Beschluss der­ nächsten Mitgliederversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen, diese entscheidet. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitgliedes. Der Antrag auf Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung hat keine aufschiebende Wirkung.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe der DGP sind

  • die Mitgliederversammlung,

  • der Vorstand,

  • der Vorstand nach § 26 BGB

Der Verein kann zur Wahrnehmung seines Vereinszwecks und/oder zur Mitgliederbetreuung Gremien oder Zweigvereine schaffen. Diese Gremien / Zweigvereine und deren Aufgabenstellung entstehen durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Beschluss muss mit mindestens 75% der anwesenden Stimmen gefasst werden.

In die Organe und Gremien können nur natürliche Personen gewählt werden.

Kostenpflichtig Mitglied werden

Mit dem Mitgliedsantrag akzeptierst Du und Sie die Mitgliedsbedingungen auf Basis der Satzung. Die Freigabe Deines Antrags erfolgt in der Regel innerhalb weniger Augenblicke. Die Benachrichtigung erfolgt per Chat und mit der abschließenden Bestätigung der kostenpflichtige Mitgliedschaft.